Unterstützungsunterschriften unterliegen dem Wahlgeheimnis
Da ich ja in letzter Zeit für die PIRATEN in RLP fleißig Unterstützungsunterschriften sammle, stoße ich immer wieder auf Bürger, die Bedenken haben, das recht umfangreiche Formular auszufüllen.
Manche befürchten zum Beispiel, sie würden mit Werbung überflutet - das ist natürlich Unsinn und würde uns als Partei mehr schaden als nutzen.
Andere haben da etwas schwerwiegendere Bedenken: Sie könnten als Unterstützer einer stark regierungskritischen Partei oder als potentielle Raubmordkopierer, Amokläufer oder (ganz trendy) Pädokriminelle mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Dazu habe ich mal etwas recherchiert und bin auf eine recht eindeutige Stellungnahme der brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Mai 1994 gestoßen:
"Ungeachtet seiner weiten Befugnisse ist der Verfassungsschutz nicht außerhalb Art. 20 Abs. 3 GG gestellt, der die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht bindet. [...]
Die Auffassung der Verfassungsschutzbehörde, daß nicht die Abgabe der Unterstützungsunterschrift durch die Betroffenen Zweck der Speicherung gewesen sei, sondern die daraus und aus anderen Erkenntnissen abgeleitete Unterstützung einer verfassungsschutzrelevanten Partei oder Wählergemeinschaft, und daß die Speicherung daher zulässig sei, vermag ich nicht zu teilen. Das Wahlgeheimnis genießt als eine der drei Säulen demokratischer Wahlen einen so hohen Stellenwert, daß in die Verfassungsgarantie seiner Unverletzlichkeit nur unter den o. g. Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Soweit ein einzelner Wähler verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht aberkannt werden. Sein Wahlgeheimnis bleibt im übrigen jedoch gewahrt."
(Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/det ail.php?gsid=5lbm1.c.82993.de&template=d ruck_tb)
Der Kontext waren Personalkarteien des Verfassungsschutzes, die einen Vermerk über EU-Unterstützungsunterschriften enthielten. Es war davon ausgegangen, dass die Gesetzesgrundlagen zur geheimen Wahl nur für nationale Wahlen gelten. Die Datenschutzbeauftragte hat - wie aus dem Zitat ersichtlich - klargestellt, dass diese aufgrund des hohe Stellenwerts der geheimen Wahl natürlich auch für Europawahlen gelte.
Daraufhin wurden "die Eintragungen gelöscht bzw. die Karteikarten sowie den dazugehörigen Aktenrückhalt vernichtet und die Zusicherung gegeben, solche oder ähnliche Informationen in Zukunft nicht mehr zu verarbeiten."
Der Verfassungschutz erhielt die Informationen übrigens über Dritte, das heisst die Wahlbehörden haben sich an ihre Gesetze und Pflichten gehalten. Wer diese Dritten sind, ist jedoch unklar (V-Männer vielleicht?).
Für mich zeigt dies mehrere Dinge:
Zum Einen wird deutlich, wie sammelwütig und link der Verfassungsschutz vorgeht. Aber man sieht auch, wie wichtig der Posten des Datenschutzbeauftragten ist.
Aber vor allem wird deutlich, dass die Unterstützungsunterschriften dem gleichen Wahlgeheimnis unterliegen, wie die Stimmzettel bei der Wahl selbst. Sprich, wer Konsequenzen durch Unterstützungsunterschriften fürchtet, sollte sich prinzipiell ebenso vor Konsequenzen durch Abgabe seines Stimmzettels fürchten. Da sind ja dann auch die eigenen Fingerabdrücke drauf. Dank biometrischer Daten, die nun ja auch brav erfasst werden, macht das auch nicht viel mehr Aufwand für Verfassungsschutz oder BKA.
Doch werde ich sicherlich nicht auf mein Wahlrecht verzichten und denke, dass dies auch für die meisten Bürger gilt, die Bedenken beim Ausfüllen des Unterstützungsformulars haben.
Daher: Don't Panic! Unterstütze die Piraten! :)
Manche befürchten zum Beispiel, sie würden mit Werbung überflutet - das ist natürlich Unsinn und würde uns als Partei mehr schaden als nutzen.
Andere haben da etwas schwerwiegendere Bedenken: Sie könnten als Unterstützer einer stark regierungskritischen Partei oder als potentielle Raubmordkopierer, Amokläufer oder (ganz trendy) Pädokriminelle mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Dazu habe ich mal etwas recherchiert und bin auf eine recht eindeutige Stellungnahme der brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Mai 1994 gestoßen:
"Ungeachtet seiner weiten Befugnisse ist der Verfassungsschutz nicht außerhalb Art. 20 Abs. 3 GG gestellt, der die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht bindet. [...]
Die Auffassung der Verfassungsschutzbehörde, daß nicht die Abgabe der Unterstützungsunterschrift durch die Betroffenen Zweck der Speicherung gewesen sei, sondern die daraus und aus anderen Erkenntnissen abgeleitete Unterstützung einer verfassungsschutzrelevanten Partei oder Wählergemeinschaft, und daß die Speicherung daher zulässig sei, vermag ich nicht zu teilen. Das Wahlgeheimnis genießt als eine der drei Säulen demokratischer Wahlen einen so hohen Stellenwert, daß in die Verfassungsgarantie seiner Unverletzlichkeit nur unter den o. g. Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Soweit ein einzelner Wähler verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht aberkannt werden. Sein Wahlgeheimnis bleibt im übrigen jedoch gewahrt."
(Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/det
Der Kontext waren Personalkarteien des Verfassungsschutzes, die einen Vermerk über EU-Unterstützungsunterschriften enthielten. Es war davon ausgegangen, dass die Gesetzesgrundlagen zur geheimen Wahl nur für nationale Wahlen gelten. Die Datenschutzbeauftragte hat - wie aus dem Zitat ersichtlich - klargestellt, dass diese aufgrund des hohe Stellenwerts der geheimen Wahl natürlich auch für Europawahlen gelte.
Daraufhin wurden "die Eintragungen gelöscht bzw. die Karteikarten sowie den dazugehörigen Aktenrückhalt vernichtet und die Zusicherung gegeben, solche oder ähnliche Informationen in Zukunft nicht mehr zu verarbeiten."
Der Verfassungschutz erhielt die Informationen übrigens über Dritte, das heisst die Wahlbehörden haben sich an ihre Gesetze und Pflichten gehalten. Wer diese Dritten sind, ist jedoch unklar (V-Männer vielleicht?).
Für mich zeigt dies mehrere Dinge:
Zum Einen wird deutlich, wie sammelwütig und link der Verfassungsschutz vorgeht. Aber man sieht auch, wie wichtig der Posten des Datenschutzbeauftragten ist.
Aber vor allem wird deutlich, dass die Unterstützungsunterschriften dem gleichen Wahlgeheimnis unterliegen, wie die Stimmzettel bei der Wahl selbst. Sprich, wer Konsequenzen durch Unterstützungsunterschriften fürchtet, sollte sich prinzipiell ebenso vor Konsequenzen durch Abgabe seines Stimmzettels fürchten. Da sind ja dann auch die eigenen Fingerabdrücke drauf. Dank biometrischer Daten, die nun ja auch brav erfasst werden, macht das auch nicht viel mehr Aufwand für Verfassungsschutz oder BKA.
Doch werde ich sicherlich nicht auf mein Wahlrecht verzichten und denke, dass dies auch für die meisten Bürger gilt, die Bedenken beim Ausfüllen des Unterstützungsformulars haben.
Daher: Don't Panic! Unterstütze die Piraten! :)
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