Unterstützungsunterschriften unterliegen dem Wahlgeheimnis
Da ich ja in letzter Zeit für die PIRATEN in RLP fleißig Unterstützungsunterschriften sammle, stoße ich immer wieder auf Bürger, die Bedenken haben, das recht umfangreiche Formular auszufüllen.
Manche befürchten zum Beispiel, sie würden mit Werbung überflutet - das ist natürlich Unsinn und würde uns als Partei mehr schaden als nutzen.
Andere haben da etwas schwerwiegendere Bedenken: Sie könnten als Unterstützer einer stark regierungskritischen Partei oder als potentielle Raubmordkopierer, Amokläufer oder (ganz trendy) Pädokriminelle mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Dazu habe ich mal etwas recherchiert und bin auf eine recht eindeutige Stellungnahme der brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Mai 1994 gestoßen:
"Ungeachtet seiner weiten Befugnisse ist der Verfassungsschutz nicht außerhalb Art. 20 Abs. 3 GG gestellt, der die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht bindet. [...]
Die Auffassung der Verfassungsschutzbehörde, daß nicht die Abgabe der Unterstützungsunterschrift durch die Betroffenen Zweck der Speicherung gewesen sei, sondern die daraus und aus anderen Erkenntnissen abgeleitete Unterstützung einer verfassungsschutzrelevanten Partei oder Wählergemeinschaft, und daß die Speicherung daher zulässig sei, vermag ich nicht zu teilen. Das Wahlgeheimnis genießt als eine der drei Säulen demokratischer Wahlen einen so hohen Stellenwert, daß in die Verfassungsgarantie seiner Unverletzlichkeit nur unter den o. g. Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Soweit ein einzelner Wähler verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht aberkannt werden. Sein Wahlgeheimnis bleibt im übrigen jedoch gewahrt."
(Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/det ail.php?gsid=5lbm1.c.82993.de&template=d ruck_tb)
Der Kontext waren Personalkarteien des Verfassungsschutzes, die einen Vermerk über EU-Unterstützungsunterschriften enthielten. Es war davon ausgegangen, dass die Gesetzesgrundlagen zur geheimen Wahl nur für nationale Wahlen gelten. Die Datenschutzbeauftragte hat - wie aus dem Zitat ersichtlich - klargestellt, dass diese aufgrund des hohe Stellenwerts der geheimen Wahl natürlich auch für Europawahlen gelte.
Daraufhin wurden "die Eintragungen gelöscht bzw. die Karteikarten sowie den dazugehörigen Aktenrückhalt vernichtet und die Zusicherung gegeben, solche oder ähnliche Informationen in Zukunft nicht mehr zu verarbeiten."
Der Verfassungschutz erhielt die Informationen übrigens über Dritte, das heisst die Wahlbehörden haben sich an ihre Gesetze und Pflichten gehalten. Wer diese Dritten sind, ist jedoch unklar (V-Männer vielleicht?).
Für mich zeigt dies mehrere Dinge:
Zum Einen wird deutlich, wie sammelwütig und link der Verfassungsschutz vorgeht. Aber man sieht auch, wie wichtig der Posten des Datenschutzbeauftragten ist.
Aber vor allem wird deutlich, dass die Unterstützungsunterschriften dem gleichen Wahlgeheimnis unterliegen, wie die Stimmzettel bei der Wahl selbst. Sprich, wer Konsequenzen durch Unterstützungsunterschriften fürchtet, sollte sich prinzipiell ebenso vor Konsequenzen durch Abgabe seines Stimmzettels fürchten. Da sind ja dann auch die eigenen Fingerabdrücke drauf. Dank biometrischer Daten, die nun ja auch brav erfasst werden, macht das auch nicht viel mehr Aufwand für Verfassungsschutz oder BKA.
Doch werde ich sicherlich nicht auf mein Wahlrecht verzichten und denke, dass dies auch für die meisten Bürger gilt, die Bedenken beim Ausfüllen des Unterstützungsformulars haben.
Daher: Don't Panic! Unterstütze die Piraten! :)
Manche befürchten zum Beispiel, sie würden mit Werbung überflutet - das ist natürlich Unsinn und würde uns als Partei mehr schaden als nutzen.
Andere haben da etwas schwerwiegendere Bedenken: Sie könnten als Unterstützer einer stark regierungskritischen Partei oder als potentielle Raubmordkopierer, Amokläufer oder (ganz trendy) Pädokriminelle mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Dazu habe ich mal etwas recherchiert und bin auf eine recht eindeutige Stellungnahme der brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Mai 1994 gestoßen:
"Ungeachtet seiner weiten Befugnisse ist der Verfassungsschutz nicht außerhalb Art. 20 Abs. 3 GG gestellt, der die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht bindet. [...]
Die Auffassung der Verfassungsschutzbehörde, daß nicht die Abgabe der Unterstützungsunterschrift durch die Betroffenen Zweck der Speicherung gewesen sei, sondern die daraus und aus anderen Erkenntnissen abgeleitete Unterstützung einer verfassungsschutzrelevanten Partei oder Wählergemeinschaft, und daß die Speicherung daher zulässig sei, vermag ich nicht zu teilen. Das Wahlgeheimnis genießt als eine der drei Säulen demokratischer Wahlen einen so hohen Stellenwert, daß in die Verfassungsgarantie seiner Unverletzlichkeit nur unter den o. g. Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Soweit ein einzelner Wähler verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, kann ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht aberkannt werden. Sein Wahlgeheimnis bleibt im übrigen jedoch gewahrt."
(Quelle: http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/det
Der Kontext waren Personalkarteien des Verfassungsschutzes, die einen Vermerk über EU-Unterstützungsunterschriften enthielten. Es war davon ausgegangen, dass die Gesetzesgrundlagen zur geheimen Wahl nur für nationale Wahlen gelten. Die Datenschutzbeauftragte hat - wie aus dem Zitat ersichtlich - klargestellt, dass diese aufgrund des hohe Stellenwerts der geheimen Wahl natürlich auch für Europawahlen gelte.
Daraufhin wurden "die Eintragungen gelöscht bzw. die Karteikarten sowie den dazugehörigen Aktenrückhalt vernichtet und die Zusicherung gegeben, solche oder ähnliche Informationen in Zukunft nicht mehr zu verarbeiten."
Der Verfassungschutz erhielt die Informationen übrigens über Dritte, das heisst die Wahlbehörden haben sich an ihre Gesetze und Pflichten gehalten. Wer diese Dritten sind, ist jedoch unklar (V-Männer vielleicht?).
Für mich zeigt dies mehrere Dinge:
Zum Einen wird deutlich, wie sammelwütig und link der Verfassungsschutz vorgeht. Aber man sieht auch, wie wichtig der Posten des Datenschutzbeauftragten ist.
Aber vor allem wird deutlich, dass die Unterstützungsunterschriften dem gleichen Wahlgeheimnis unterliegen, wie die Stimmzettel bei der Wahl selbst. Sprich, wer Konsequenzen durch Unterstützungsunterschriften fürchtet, sollte sich prinzipiell ebenso vor Konsequenzen durch Abgabe seines Stimmzettels fürchten. Da sind ja dann auch die eigenen Fingerabdrücke drauf. Dank biometrischer Daten, die nun ja auch brav erfasst werden, macht das auch nicht viel mehr Aufwand für Verfassungsschutz oder BKA.
Doch werde ich sicherlich nicht auf mein Wahlrecht verzichten und denke, dass dies auch für die meisten Bürger gilt, die Bedenken beim Ausfüllen des Unterstützungsformulars haben.
Daher: Don't Panic! Unterstütze die Piraten! :)

(Anonymous)
Pirat oder Schlapphut?
Gibt es ein geheimes Erkennungszeichen von Piraten, welches mir gefühlte Sicherheit verschafft?
(Anonymous)
Doch werde ich sicherlich nicht auf mein Wahlrecht verzichten und denke, dass dies auch für die meisten Bürger gilt, die Bedenken beim Ausfüllen des Unterstützungsformulars haben."
das ist blödsinn, zum einen wäre der aufwand im vergleich zum einfachen auslesen einer datei viel höher zum anderen der erfolg viel unsicherer und es wäre die kooperation einer riesigen anzahl von personen notwendig um fingerabdrücke von stimmzetteln zu nehmen.
ein paar hausdurchsuchungenbei bürgern die in einer datei mit adresse aufgelistet sind hingegen sind aus windigem grunde heutzutage schnell angeordnet und dann sieht man mal weiter, den beweis zu führen dies sei reine schikane gegen politisch unliebsame wird schwer fallen.
fingerabdrücke von wahlzetteln wären ein öffentlicher verfassungsbruch der in diesem land noch einen gewissen argwohn und widerstand nach sich zöge.
von jemand der sich für einen anderen politikstil einsetzt hätte ich keine solche dem kommunikationsstil von firmen-pr ähnelnde antwort erwartet.
und was unsere regierung von recht und gesetz hält können wir ja mal herrn al masri und einige andere fragen.
durch eine unterstützerunterschrift geht man ein gewisses risiko ein das muß man wissen und damit leben.
Die Formulare gehen zum Wahlleiter, dieser vermerkt bei der Person "hat eine Partei unterstüzt" (ohne Angabe der Partei, damit man nur eine Partei unterstützt). Des Weiteren addiert er zum Zähler "Piratenpartei" eine weitere Unterschrift hinzu. Dann müssen die Formulare(Blätter, analog!) für 6 Monate verwahrt werden, bis sie vernichtet werden müssen. Sie dürfen während dieser Zeit AUSSCHLIESSLICH zu Prüfungszwecken im Sinne des Wahlrechts verwendet werden.
Mir geht es darum, dass Unterstützungsunterschriften rechtlich auf einer Ebene mit dem Stimmzettel stehen. Wer bedenken hat, dass der Verfassungsschutz sich die Formulare beschafft kann genauso fürchten, dass er an die Stimmzettel geht.
Was auch gar nicht so schwer ist... hätte eben, als ich im Rathaus die Unterschriften zur Bestätigung abgegeben habe, im Flur mal schnell 1-2 Packen Stimmzettel mitnehmen können - die lagen da unbewacht, nach Partei sortiert.
(Anonymous)
I need your adress to send the t-shirt. Please send it to me via e-mail.
-hig-,
Harv.